Die Steuer-Identifikationsnummer wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld: Ab dem 1.1.2016 müssen die Kindergeldberechtigten und die Kinder von der Familienkasse durch die Steuer-ID zu identifizieren sein. Damit soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt.
Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern immer enthalten. Wer bereits Kindergeld bezieht und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben hat, sollte seiner Familienkasse die Nummer jetzt mitteilen. Allzu große Hektik ist dabei glücklicherweise nicht nötig – das Bundeszentralamt für Steuern weist darauf hin, dass die Familienkassen es grundsätzlich nicht beanstanden werden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.
Wichtig: Die Steuer-Identifikationsnummern müssen der Familienkasse schriftlich mitgeteilt werden. Eine telefonische Ãœbermittlung reicht nicht aus.