Erbschaft- und Schenkungssteuern
Unsere umfangreiche Tätigkeit im Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zeigt uns, dass vielfach die mangelhafte bzw. gar nicht vorhandene Beratung und Planung zu deutlich höheren Steuerbelastungen als notwendig führt. Wir überlegen und planen mit unseren Mandanten Schenkungen sowie die steueroptimierte Gestaltung des Nachlasses. Hierdurch lässt sich regelmäßig die Belastung mit Erbschaftssteuer “wenigstens in Teilbereichen“ vermeiden.
In Frage kommen bei solchen Überlegungen vorrangig Gestaltungen wie:
- Gründung eines Familienpools/Familiengesellschaft
- Unternehmensnachfolge
- Testament
- Optimierung von Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen
- Testamentsvollstreckung
- Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfgungen
- Schenkungen
- Elternunterhalt